
„Wohin ein Mensch geht, hängt davon ab, wie weit er sehen kann.“ Anke Maggauer-Kirsche
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kindertagesförderung (Kindertagespflege, Krippe, Kindergarten, Hort) findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dem Jugendamt) statt.
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg Vorpommern bis zum Schuleintritt (Krippe, Kindergarten oder Kindertagespflege) einen Anspruch auf Kindertagesförderung im Umfang von 30 Wochenstunden. Hierbei handelt es sich um Teilzeitförderung. Eltern steht es frei, einen geringeren Betreuungszeitraum von 20 Wochenstunden in Anspruch zu nehmen. Eine Förderung für jüngere Kinder ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt bzw. dem Fachdienst Jugend ebenfalls möglich.
Benötigen Eltern, z.B. auf Grund ihrer Berufstätigkeit, einen höheren Betreuungsumfang, so können sie beim zuständigen Jugendamt und in der Hanse- und Universitätsstadt Greifswald eine Ganztagsförderung von maximal 50 Wochenstunden beantragen.
Das entsprechende FORMULAR (Kind / Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege) für die Beantragung eines Ganztagsplatzes finden Sie auf der Homepage des Landkreises Vorpommern Greifswald.
Mittels bestimmter Suchkriterien können Sie im KITAPORTAL des Landkreises nach Einrichtungen suchen, die zu Ihren individuellen Vorstellungen passen. Der Link zur KURZANLEITUNG ELTERNPORTAL hilft Ihnen bei der Handhabung des Portals.
Quelle: Landkreis Vorpommern-Greifswald, www.kreis-vg.de
